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telc Prüfendenqualifizierung: Deutsch B1-B2 - Auffrischung

Im Rahmen dieses Qualifizierungsseminars können Sie eine Prüferlizenz erwerben. telc Prüferlizenzen berechtigen zur Abnahme von mündlichen telc Prüfungen laut Anhang 3 der Allgemeinen Richtlinien zur Durchführung von telc Prüfungen.

Lizenzumfang
Die Prüferlizenz Deutsch B1-B2 berechtigt zur Abnahme dieser Prüfungen:
• telc Deutsch A2-B1
• Zertifikat Deutsch / telc Deutsch B1
• Zertifikat Deutsch für Jugendliche / telc Deutsch B1 Schule
• telc Deutsch B1+ Beruf
• telc Deutsch B1-B2 Beruf
• telc Deutsch B1-B2 Pflege
• telc Deutsch B2
• telc Deutsch B2+ Beruf

Lizenzierungskriterien
Sie erhalten Ihre telc Prüferlizenz, wenn Sie
• alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen,
• sich aktiv und sachgerecht an der Qualifizierung beteiligen,
• vollständig an der Qualifizierung teilnehmen,
• mündliche Leistungen angemessen bewerten, d. h. entsprechend den telc Bewertungskriterien der richtigen GER-Stufe zuordnen,
• Ihre Identität während der Veranstaltung nachweisen (amtlicher Lichtbildausweis)

Lizenzierung
Über die Lizenzierung entscheidet die telc gGmbH innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Wochen nach Veranstaltungsdatum.
Die Lizenz ist drei Jahre lang gültig. Sie ist online im Bereich Community (unter telc Connect) einzusehen.
Weitere Details sind geregelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: telc Training, Anhang 1: Prüfer- und Bewertungsqualifizierung.

Zielgruppe
Zur Teilnahme berechtigt sind DaF/DaZ-Lehrkräfte, die alle Teilnahmebedingungen einer Prüferqualifizierung Deutsch B1-B2 erfüllen, die bereits über eine Prüferlizenz für die Abnahme der mündlichen Prüfung verfügen, die demnächst abläuft oder maximal sechs Monate vor Veranstaltungsdatum abgelaufen ist.

Anforderungen
Voraussetzungen zur Teilnahme sind:
• Unterrichtserfahrung auf den GER-Stufen der angestrebten Lizenz (insgesamt mindestens 450 Unterrichtseinheiten),
• Kenntnis der relevanten Kompetenzstufen des GER sowie des handlungsorientierten Ansatzes,
• Kompetenz in der Zielsprache mindestens auf Niveau C1,
• Vertrautheit mit dem Format der in der Lizenz enthaltenen telc Prüfungen,
• Kenntnis der telc Prüferregularien.

Es können vom Verband keine Fahrtkosten übernommen werden.